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Insolvenzverfahren und Restrukturierung
INSOLVENZVERFAHREN
Das Insolvenzverfahren dient der gemeinschaftlichen Befriedigung aller Gläubiger des Schuldners. Vorläufer der heutigen Insolvenzverwalter kannte bereits das römische Recht. Wir stehen also in einer langen Tradition. Heute regeln die Insolvenzordnung und ihre Nebengesetze ein komplexes gerichtliches Verfahren. Als Insolvenzverwalter bilden wir die Schnittstelle zwischen dem Insolvenzgericht und den Gläubigern.
Mit genauer Kenntnis der Verfahrensabläufe und -erfordernisse erbringen wir hochwertige Dienstleistungen für die Insolvenzgerichte und gewährleisten eine effiziente und transparente Verfahrensabwicklung. Wir arbeiten mit der führenden Verwaltersoftware WINSOLVENZ auf dem jeweils neuesten Stand.
Unsere Spezialisierung und aus langjähriger Tätigkeit gesammelte Erfahrung garantieren eine optimale Masseverwertung und damit die bestmögliche Befriedigung der Gläubiger. Der Erhalt des schuldnerischen Unternehmens – und damit von Werten und Arbeitsplätzen – erhöht in aller Regel deren Befriedigungsaussichten. Von kreativen Ideen können so alle Beteiligten profitieren. Daher stehen Sanierungslösungen oft im Zentrum unserer Arbeit. Wir können daher auf eine lange Reihe von Sanierungserfolgen zurückblicken.
Bei all dem lassen wir aber auch die menschliche Seite unserer Tätigkeit nicht aus den Augen und sind aus diesem Grund ein gern gesehener Partner der Sozialverbände.
RESTRUKTURIERUNG
Für wirtschaftliche Schwierigkeiten kann es vielfältige Gründe geben. Wir analysieren mit Ihnen die Krisenursachen, arbeiten alle relevanten Sachverhalte auf und prüfen Zahlenwerke. Kommen wir gemeinsam zu dem Ergebnis, dass Ihr Unternehmen im Kern gesund ist und nach Überwinden der Krise wieder erfolgreich wirtschaften kann, widmen wir uns mit aller Kraft der Beseitigung der Krisenursache.
Wir begleiten Sie bei außergerichtlichen Vergleichsverhandlungen oder Schutzschirmverfahren nach § 270b der Insolvenzordnung.
Als geschulte Verhandler setzen wir den Fokus auf die wirklichen Interessen der Beteiligten, nicht auf Positionen. Kenntnis der Rechtslage und Härte in der Sache verbinden sich bei uns mit Menschenkenntnis und Empathiefähigkeit. Dabei haben wir immer das für Sie optimale Verhandlungsergebnis im Blick. Lässt sich ein Problem dennoch nur gerichtlich klären, begleiten wir Sie selbstverständlich auch hier kompetent.
Droht Ihrem Unternehmen bereits die Zahlungsunfähigkeit, eröffnet das so genannte Schutzschirmverfahren nach § 270b der Insolvenzordnung die Möglichkeit, geschützt von Vollstreckungen durch einzelne Gläubiger einen Insolvenzplan auszuarbeiten. Ein sich hieran anschließendes Insolvenzverfahren, in dem Sie selbst Ihr Vermögen verwalten, wird durch Vorlage dieses Insolvenzplanes zu einem schnellen Abschluss gebracht. Aufgrund unserer Spezialisierung sind wir für Sie die optimale Begleitung in diesem Verfahren. Wir kennen dessen Ablauf aus einschlägiger Erfahrung, bilden die Schnittstelle zwischen Ihnen und dem Gericht und erarbeiten für Sie den Insolvenzplan.
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