UTECHT SCHWEPPE MILIMONKA REITEMEYER
PATENT- UND GEBRAUCHSMUSTERRECHT / URHEBER-, MARKEN- UND DESIGNSCHUTZRECHT / WETTBEWERBSRECHT
PATENT- UND GEBRAUCHSMUSTERRECHT
Sie wollen Ihre technischen Erfindungen nach deutschem Patentrecht (PatG), auf der Grundlage des Europäischen Patentübereinkommens (EPÜ) oder sogar mit einem internationalen Patent nach dem Patent Corporation Treaty (PCT) schützen lassen oder denken über deutschen Gebrauchsmusterschutz nach? Wir helfen gemeinsam mit unserem Kooperationspartner, Herrn Patentanwalt Dr. Hecht, bei der Wahl der richtigen Anmeldestrategie, bereiten Ihre Anmeldungen vor, begleiten Sie bei der Auseinandersetzung mit den Entgegenhaltungen aus der Patentprüfung und unterstützen Sie im Verletzungsverfahren. Oder haben Sie Fragen zum Arbeitnehmererfindungsrecht? Dann lassen Sie sich gern von uns beraten und nutzen Sie das professionelle Zusammenwirken von Patent- und Rechtsanwalt.
URHEBER-, MARKEN- UND DESIGNSCHUTZRECHT
Als geistiger Schöpfer von Werken der Literatur, Wissenschaft und Kunst oder auch von Computerprogrammen sind Sie Leid gewöhnt. Niemand trägt ein Schutzrecht für Sie ein, Sie erfahren erst in der Auseinandersetzung, ob Ihnen ein urheberrechtlicher Schutz oder der Schutz für eine verwandte Leistung zufällt. Lassen Sie uns gemeinsam klären, ob und welchen Schutz Ihr Werk genießt und wie wir Verträge mit Ihren Lizenznehmern sinnvoll gestalten.
Auch bei anderen nicht-technischen Schutzrechten, wie dem Gemeinschaftsgeschmacksmuster- oder dem deutschen Designschutz beraten und begleiten wir Sie gern.
Ihren Firmennamen, Ihr Logo, Ihren Kern-Slogan oder Produktnamen wollen Sie als eingetragene Marke schützen lassen? Oder arbeiten Sie an einer „Gewährleistungsmarke“? Wir helfen bei der Registrierung Ihrer deutschen Marke oder Ihrer Gemeinschaftsmarke und wehren Markenrechtsverletzungen für Sie ab.
WETTBEWERBSRECHT
Sie stehen als Unternehmer im ständigen Wettbewerb – und das ist gut so. Nur so entwickeln Sie innovative Ideen, die Ihr Unternehmen dauerhaft am Markt erfolgreich machen. Aber man darf einen fairen und lauteren Wettbewerb erwarten. Dafür gibt es für alle geltende Spielregeln im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Wer sich im Sinne dieser Spielregeln wettbewerbswidrig verhält, muss mit der Inanspruchnahme insbesondere auf Unterlassung und Schadensersatz rechnen. Gehen Sie mit uns gegen Behinderungen, Rechtsbruch und Täuschung und Irreführung durch Konkurrenten vor, die nicht fair agieren.